Bundesebene

Handlungsempfehlungen

Auch die Bundesebene ist für eine erfolgreiche Stärkung der ambulanten Pflegeinfrastrukturen entscheidend. Dies gilt vor allem aufgrund ihrer Gesetzgebungskompetenz im Bereich der pflegerischen Versorgung. Darüber hinaus verfügt die Bundesebene mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über eine Institution, die als eine Art Think Tank des Bevölkerungsschutzes agiert.

Auch auf Bundesebene ist die Förderung des sozialen Zusammenhangs in Nachbarschaften ein wichtiges Thema. In Form von Modellprojekten werden Elemente des Quartiersmanagement gefördert. Diese Förderungen zielen darauf ab Kommunen im Alltag durch die Förderung von Quartieren zu stärken. Die Stärkung des Alltags ist der Grundstein für eine resiliente Gesellschaft auch in Krisen.  Auch das noch im Prozess befindliche Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) betont die Notwendigkeit der Finanzierung von und Öffnung für innovative Wege zur Stärkung der Langzeitpflege im Quartier. 

Darüber hinaus können Initiativen wie das Community Health Nursing unterstützt werden, um die wohnortsnahe Gesundheitsversorgung zu verbessern. Auch Angebote wie Gesundheitskioske gilt es zu unterstützen. Alle diese Elemente dienen der Stärkung des in Deutschland bisher nur wenig beachteten Bereichs der Public Health. 

Auch auf Bundesebene gibt es Ansprechpartner*innen im Bereich der Pflege (u.a. Deutscher Pflegerat). Diese gilt es aktiv in die Stärkung pflegerischer Strukturen zu integrieren. Mehr noch sollten auch auf Bundesebene pflegerische Expertise mit Katastrophenschutzexpertise zusammengebracht werden. Hierfür bietet sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und insbesondere die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. Obwohl der gesundheitliche Bevölkerungsschutz einen hohen Stellenwert in der Neuausrichtung des BBK genießt, gilt es insbesondere die dezentralen Strukturen der ambulanten Pflege zu berücksichtigen und zu stärken. 

Auch auf Bundesebene gilt es einen starken interministeriellen Dialog zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium des Innern über die Möglichkeiten zur Stärkung von Pflegestrukturen für Krisen zu pflegen. Insbesondere die Organisation von Pflegepersonen für die in der Planung befindlichen zentralen Betreuungen für Menschen mit Pflegebedarf gilt es weiterzuentwickeln. Dies erfordert einen kontinuierlichen Austausch zwischen allen Beteiligten und die Etablierung von verbindlichen Standards.

Aufgrund der fehlenden Bundeszuständigkeit im Katastrophenschutz und der Entfernung von sozialräumlicher Vernetzung bleibt der Bundesebene insbesondere eine Förderung der lokalen Strukturen. Diese erfolgt bereits heute im Katastrophenschutzfeld durch die Bereitstellung der Zivilschutzreserve. Mehr noch gilt es aber aktiv diejenigen Initiativen in Pflege, Public Health und Quartiersmanagement zu unterstützen, die eine sozialräumliche Vernetzung ermöglichen. 

Über das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) kann die Bundesebene zudem direkt krisenvorbereitende Maßnahmen als erstattbare Leistungen in den Katalog in § 28 SGB XI aufnehmen.

Auch auf Bundesebene ist der Austausch zwischen den Strukturen der pflegerischen Versorgung und denen des Katastrophenschutzes noch ausbaufähig. Insbesondere die bundesweit tätigen Hilfsorganisationen aber auch Bundesämter und Ministerien gilt es zusammen mit den auf Bundesebene agierenden Vertretungen der ambulanten Pflege stärker zu vernetzen. Hierfür kann insbesondere die Bundesregierung attraktive und effiziente Formate auf übergeordneter Ebene etablieren. 

Zur Stärkung der Institutionalisierung der Katastrophenvorsorge hat der Bund mindestens zwei Mittel. Auf Seiten des Bevölkerungsschutzes können sowohl Pflegeinfrastrukturen als auch die Heterogenität der in der Bevölkerung vorhandenen Bedarfe thematisch stärker aufgegriffen werden. Letzterer Punkt würde auch die pflegerische Versorgung als für einen wachsenden Bevölkerungsteil kritische Dienstleistung umfassen. Erste Schritte wurden bereits in diese Richtung unternommen. Diese gilt es zukünftig weiterzuverfolgen. 

Darüber hinaus kann der Bund durch die Ausgestaltung des Pflegeberufegesetzes aktiv in die Vermittlung von Kompetenzen eingreifen. Das verstärkte Aufgreifen des Themas Disaster Nursing ist dazu geeignet, die Kompetenzen der Pflegepersonen in der Bewältigung von Katastrophen zu verbessern. Grundsätzlich sollte Disaster Nursing als Element der Aus- und Weiterbildung verankert werden. 

Die im PUEG angesprochene Bedeutung der Stärkung der Langzeitpflege im Quartier durch die Förderung innovativer Maßnahmen sollte aktiv die Erprobung von Maßnahmen zur Krisenresilienz der Pflege umfassen.