Bundesländer besitzen sowohl im Gesundheitsbereich als auch im Bereich des Katastrophenschutzes wichtige Kompetenzen. Der Katastrophenschutz liegt dabei sogar allein in der Hand der Bundesländer. Zudem sind die Länder für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig.
Darüber hinaus haben Bundesländer die Aufsicht über die Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dessen allgemeine Aufgabe liegt in der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung. Die Stärkung von public health Strukturen (u.a. durch Gesundheitskioske oder die flächendeckende Etablierung von Community Health Nurses) kann ein sozialräumlich verankerter Gesundheitsschutz etabliert werden, der sowohl Aufklärungsaufgaben (Wie ist die Pflege in Krisen organisiert) übernehmen als auch als Ansprechpartner*in für gesundheitliche Belange im Sozialraum fungieren kann. Solche Ansprechpartner*innen sind für den effizienten und effektiven Einsatz der Hilfsstrukturen im Einsatzfall zentral, heute aber viel zu selten vorhanden.
Die ersten beiden Empfehlungen lassen sich am besten im Rahmen eines aktiven und gezielt geförderten Quartiersmanagements betreiben. Diese Strukturen werden bereits heute vielerorts politisch gefördert, wie die Informationsseite des Landes Sachsen-Anhalt zeigt. Jedoch gilt es ein gelebtes Quartiersmanagement konsequent auch unter Einbezug der pflegerischen Strukturen vor Ort umzusetzen.
| Aufgrund ihrer vielfältigen Zuständigkeiten ist die übergeordnete Vernetzung von pflegerischen Strukturen und Katastrophenschutzstrukturen auf Landesebene geboten. Hierfür sollten die zuständigen Ministerien einen kontinuierlichen Dialog anstreben. Wo eine Institutionalisierung pflegerischer Strukturen nur unzureichend ausgeprägt ist, kann diese auf Landesebene zum Beispiel durch die Gründung einer Pflegekammer, wie sie es in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt, gefördert werden.
Der institutionelle Dialog trägt dazu bei, dass die Perspektive pflegerischer Akteur*innen strukturell in Entscheidungsprozesse eingebunden wird. Darüber hinaus ermöglichen die bereits im Vorfeld etablierten Strukturen einen zügigen Einbezug der pflegerischen Strukturen im Ereignisfall. |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verlangen Ressourcen. Jedoch können sie die gesellschaftliche Selbsthilfefähigkeit für den Bedarfsfall stärken. Eine gute sozialräumliche Vernetzung erhöht die Resilienz für den Katastrophenfall. Sie tut dies durch eine Stärkung der Vernetzung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Alltag und zeitigt daher tagtäglich eine positive Wirkung.
Oft herrscht bereits auf Landesebene zwischen den Strukturen der einzelnen Ministerien und auf Ebene der unterschiedlichen Bereiche und Abteilungen der Mittelbehörden. Hier gilt es durch regelmäßigen Austausch Verständnis für die jeweiligen Kapazitäten und Bedarfe der anderen Behörden und Akteur*innen zu schaffen. Dieses Bewusstsein auf Ebene der Landesbehörden ist eine Voraussetzung für die Erhöhung des Bewusstseins auf nachgeordneten Ebenen.
Gerade der institutionalisierte Dialog zwischen den verschiedenen Akteur*innen sorgt für eine Institutionalisierung der Krisenprävention. Die Förderung von Austauschformaten auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen kann diesen Nutzen mehren.
Darüber hinaus könnte die Aufnahme von Erprobungsklauseln in Landeskatastrophenschutzgesetze es erlauben, neue Praktiken und Strukturen im Katastrophenschutz in Pilotprojekten zu testen. Durch diesen Weg kann der Innovationstransfer aus der Forschung zum Bevölkerungsschutz in die Strukturen des Katastrophenschutzes erleichtert werden.
